Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Beschreibung

    Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

    Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

    • Schadensort
    • Straße
    • Lampe Nummer oder Hausnummer
    • Leuchte aus
    • Mast
    • Mastklappe
    • sonstige Schäden

    Hinweise für Schwerin: LHSN Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.

    Online-Dienst

    Störung der Straßenbeleuchtung melden

    ID: L100027_126474572

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Gemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Straßenbau und -verwaltung

    Beschreibung

    Das Team Straßenbau und -verwaltung ist zuständig für:

    • Entwurf und Neubau von öffentlichen Straßen
    • Entwurf und Neubau von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Stützwänden und Lärmschutzeinrichtungen
    • Straßenverwaltung (u. a. Widmung und Einziehung öffentlicher Straßen, Genehmigung von Grundstückszufahrten, Führen des Straßenverzeichnisses und Dokumentation straßenbezogener Daten)
    • Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
    • Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Lichtsignalanlagen
    • Erhebung von Erschließungsbeiträgen
    • Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Stichwörter

    Ausbau, Ausbaubeiträge, Erschließung, Sondernutzung, Straßen, Straßenbau, Straßenverwaltung, Untere Verkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsamt, Verkehrsbehörde, Verkehrsmanagement, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    defekte Lampe, defekte Leuchte, Laterne, Beleuchtungsstörung, Störung, Laterne defekt, Laterne kaputt, Störung der Beleuchtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de