Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

    Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.

    Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.

    Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.

    Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.

    zuständige Stelle

    Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte)

    Hinweise für Schwerin: Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

    Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge erfolgt durch die Urkundspersonen im Fachdienst Jugend der Landeshauptstadt Schwerin

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (ABBU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

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    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

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    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

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    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

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    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

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    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Formulare

    Weitere Informationen zu Beurkundungen und Beglaubigungen
    Weitere Informationen zur Beratung und Unterstützung

    Stichwörter

    Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Beurkundungen

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    19053 Schwerin

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    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
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    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beraten.

    Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren.

    Fristen

    Das Jugendamt hat den Vater darauf hinzuweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.

    Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts.

    Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

    Kosten

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerin: Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

    Es ist unbedingt nötig, dass sie für Beurkundungen und Beglaubigungen vorab einen Termin vereinbaren. Aus organisatorischen Gründen werden Termine grundsätzlich nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr durch den Fachdienst Jugend angeboten. Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 11.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Adoption, Ungewollte Schwangerschaft, Verzichtserklärung, Verzicht auf elterliche Sorge, Einwilligung in Adoption

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de