Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (ABBU)
Beschreibung
In der Fachgruppe Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss haben betreuende Elternteile die Möglichkeit sich hinsichtlich der Themen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung beraten zu lassen. Für die gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Festsetzung von Unterhaltsansprüchen kann eine Beistandschaft für die minderjährigen Kinder eingerichtet werden. Für Volljährige besteht hinsichtlich etwaiger Unterhaltsansprüche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Beratungsanspruch. Zudem besteht die Möglichkeit Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, zum Sorgerecht und zur Titulierung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen zu lassen.
Sie benötigen eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechtes? Hier erhalten Sie diesen Nachweis. Beantragen Sie die Bescheinigung bitte online über das Servicekonto der Landeshauptstadt Schwerin.
Alleinerziehende Elternteile haben zudem die Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Fax: +49 385 545-2009
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Zuständigkeit für
Schwerin
- Einwilligung der Eltern zur Adoption
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Sorgeerklärung - Beurkundung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge
Stichwörter
Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe