• Thulendorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Körperschaftsteuer Festsetzung

Körperschaftsteuererklärung abgeben

Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.

Beschreibung

Körperschaftsteuer erheben die Finanzverwaltungen auf das Einkommen von juristischen Personen beziehungsweise Körperschaften, wie zum Beispiel

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften oder
  • Stiftungen.

Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Grundlage für die Festsetzung ist deren Körperschaftsteuererklärung. Diese und die jährlichen Gewinnermittlungen müssen Sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dafür steht Ihnen das kostenlose Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung.

Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu. 

Ob Sie als geschäftsführende Person oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind oder Ausnahmen gelten, darüber kann Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater informieren.

Diese Person kann sie auch über die voraussichtliche Höhe der Steuerbelastung informieren. Als gemeinnütziger Verein müssen Sie zum Beispiel erst für Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Einnahmen über EUR 45.000 liegen.

Online-Dienst

Körperschaftsteuererklärung abgeben

ID: L100027_141078034

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Version

Technisch erstellt am 17.03.2025

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

Finanzamt

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Körperschaftsteuererklärung abgeben

Finanzamt

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Finanzamt Ribnitz-Damgarten

Adresse

Hausanschrift

Sandhufe 3

18311 Ribnitz-Damgarten

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 08.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Online-Finanzamt „ELSTER“

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.08.2022

Technisch geändert am 10.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • elektronisch übermittelte Körperschaftsteuererklärung mit erforderlichen Anlagen
  • Unterlagen zur Gewinnermittlung wie zum Beispiel
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • gegebenenfalls weitere Erklärungen wie zum Beispiel eine Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung 

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz in Deutschland befindet. Das sind zum Beispiel:
    • Kapitalgesellschaften
      • Aktiengesellschaften
      • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
      • Unternehmergesellschaften
    • Genossenschaften
    • Vereine
    • Stiftungen
    • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden
  • steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte
  • Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen fallen
  • den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest
  • ausländische Gesellschaften müssen nur für ihre inländischen Einkünfte Körperschaftsteuer zahlen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Einspruch

Verfahrensablauf

Die Körperschaftsteuererklärung und dazugehörige Unterlagen und Anlagen müssen Sie elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln: 

  • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Körperschaftsteuer" und lassen Sie sich vom Programm durch das Verfahren leiten.
  • Nach Eingabe aller Daten können Sie die Körperschaftsteuererklärung über "Mein ELSTER" elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
  • Nach Prüfung Ihrer Körperschaftsteuererklärung erhalten Sie einen Bescheid über
    • die festgesetzte Höhe der Körperschaftsteuer sowie
    • eine Zahlungsaufforderung (Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) oder Informationen zu einer Guthabenauszahlung.

Fristen

Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022

Version

Technisch erstellt am 24.03.2015

Technisch geändert am 13.03.2025

Stichwörter

KSt, Juristische Person, elektronische Steuererklärung, Freistellungsbescheid, Elster, Gemeinnützigkeit, digitale Steuererklärung, Gewinnermittlung, Stiftung, AG, Steuererklärung, gGmbH, Körperschaftsteuer, Finanzamt, Verein, Kapitalgesellschaft, GmbH, ELSTER, Körperschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021