Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen
Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V stellen.
Beschreibung
Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.
Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.
Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zu stellen. Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.
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zuständige Stelle
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-79111
E-Mail: poststelle@lakd-mv.de
Hauptamt
Beschreibung
Der Verwaltungssitz befindet sich im Rathaus der Stadt Loitz.
Sehens- und Wissenswertes gibt es im und um das Amt allerhand. Von kultureller und geschichtlicher Bedeutung sind vor allem die Kirchen, Gutshäuser, Reste der Stadtbefestigung, alte Speicher sowie das Steintor und der historische Bahnhof in Loitz.
Für Wasserratten ist ebenfalls einiges geboten: der Hafen zur Marina Loitz mit einem Kanuverleih, den Wasserwanderrastplätzen Sophienhof und Zeitlow, das Naturbad in Loitz sowie der Kanupausenplatz Alt-Jargenow. Wassersportler kommen hier also voll auf ihre Kosten. Für Übernachtungsgäste stehen beispielsweise Wohnmobil- und Zeltplätze am Hafen zur Verfügung, genau das Richtige für einen Aktivurlaub mit Wassersport. Auch Naturliebhaber finden im Amt Peenetal/Loitz etwas.
Das Naturschutzgebiet "Schwingetal" mit Großdolmenlandschaft und der Landschafts- und Naturpark "Flusslandschaft Peenetal" sind die richtige Adresse für einen Ausflug ins Grüne. Der Naturpark umfasst mit einer Größe von über 30000 Hektar, das sich von West nach Ost erstreckende Peenetal. Er ist gelegen zwischen dem Kummerower See im Westen und dem Peenestrom im Osten und grenzt an die Naturparks "Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See" sowie die Insel Usedom.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 16 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Steintor"
Linie:- Bus: Linie 303
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
Bankverbindung
STADT LOITZ
Empfänger: STADT LOITZ
IBAN: DE11 1203 0000 0000 3080 07
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- detaillierte Kostenschätzung eines Ingenieur-/Architekturbüros bzw. Vorlage mind. drei vergleichbarer Angebote
- aussagekräftige, detaillierte Schadensdokumentation
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung Flur/Flurstück
- ggf. Planungszeichnungen/Grundrisse
- erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche -/Baugenehmigung)
- bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
- ggf. Vertretungsberechtigung
Formulare
Voraussetzungen
- bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln
- Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein
- Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Der Antrag auf Fördermittel von denkmalpflegerischen Maßnahmen soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht sein.
Bearbeitungsdauer
zwischen 6 und 9 Monaten
Kosten
- Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
- bis zu 50% der förderfähigen Kosten
- Antrag und Bescheid werden gebührenfrei bearbeitet und erteilt
Hinweise (Besonderheiten)
Die Angaben, von denen die Gewährung, Rückforderung und das Belassen der Zuwendung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch i. V. m. dem Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 12. Juli 1995 (GVOBl. M-V S. 330).
Wer falsche oder unvollständige Angaben macht oder subventionserhebliche Tatsachen verschweigt, macht sich strafbar.
Die öffentlichen Vergabevorschriften sind anzuwenden (VOB, VOL, VgV, GWB etc.).
Der aktuell gültige Wertgrenzenerlass ist zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 15.10.2018