Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen

    Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V stellen.

    Beschreibung

    Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.

    Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.
    Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
    Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.

    Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zu stellen. Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Zuwendung_des_Landes_zur_Erhaltung_von_Denkmalen_beantragen

    ID: L100027_135920472

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    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V):

    • Führen der Denkmallisten des Landkreises für Baudenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale, i. d. Z. Benachrichtigung der Denkmaleigentümer und Gemeinden gem. § 5 DSchG M-V
    • Ausweisung von Denkmalbereichen durch Rechtsverordnung gem. § 5 Abs. 3 DSchG M-V
    • Denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Denkmalen gem. § 7 Abs. 1 DSchG M-V sofern sie nicht Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen, z. B. Baugenehmigung, § 7 Abs.6 DSchG
    • Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde – Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) Anhörung und Einvernehmen
    • Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren sowie als TÖB im Bauleitplanverfahren
    • Anzeigestelle für Denkmalfunde einschließlich Bodendenkmale gem. § 11 DSchG M-V
    • Beratung in allen Denkmalfragen
    • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 26 DSchG M-V

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
    Anzahl: 198
    Gebühren: nein

    Grevesmühlen Bahnhof

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof


    Malzfabrik Grevesmühlen

    Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Formulare

    Denkmal - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Denkmalen

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 4-5

    19055 Schwerin

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lakd-mv.de

    Telefon Festnetz: +49 385 588-79111

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • detaillierte Kostenschätzung eines Ingenieur-/Architekturbüros bzw. Vorlage mind. drei vergleichbarer Angebote
    • aussagekräftige, detaillierte Schadensdokumentation
    • aktueller Grundbuchauszug
    • Lageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung Flur/Flurstück
    • ggf. Planungszeichnungen/Grundrisse
    • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche -/Baugenehmigung)
    • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
    • ggf. Vertretungsberechtigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln
    • Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein
    • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein

    Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Fristen

    Der Antrag auf Fördermittel von denkmalpflegerischen Maßnahmen soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht sein.

    Bearbeitungsdauer

    zwischen 6 und 9 Monaten

    Kosten

    • Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Antrag und Bescheid werden gebührenfrei bearbeitet und erteilt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Angaben, von denen die Gewährung, Rückforderung und das Belassen der Zuwendung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch i. V. m. dem Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 12. Juli 1995 (GVOBl. M-V S. 330).

    Wer falsche oder unvollständige Angaben macht oder subventionserhebliche  Tatsachen verschweigt, macht sich strafbar.

    Die öffentlichen Vergabevorschriften sind anzuwenden (VOB, VOL, VgV, GWB etc.).

    Der aktuell gültige Wertgrenzenerlass ist zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 15.10.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2015 (von: Hollop, Ruth)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)