Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan Auskunft

    Beschreibung

    Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
    Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

    Online-Dienst

    Flächennutzungsplan - Auskunft online anzeigen

    ID: L100027_129934709

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    Amt Jarmen-Tutow

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr. Georg-Kohnert-Str. 5

    17126 Jarmen

    -Der Amtsvorsteher-

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039997 15290

    Telefon Festnetz: 039997 152-0

    E-Mail: svjarmen@amt-jarmen-tutow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

    Verfahrensablauf

     1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
     2. Erarbeitung des Plankonzepts
     3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
     4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
     5. Überarbeitung des Plankonzepts
     6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
     7. Überarbeitung des Plankonzepts
     8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Beschluss
    12. Genehmigung
    13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
     

    Fristen

    Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

    Kosten

    Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
    Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Städtebauliche Entwicklung, Flurstückkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de