Flächennutzungsplan Auskunft
Beschreibung
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Online-Dienst
Flächennutzungsplan_ Auskunft
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf dem Hof
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Böhm (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Strasburg(Uml.)
Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)
IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stadt Strasburg(Uml.)
Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)
IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55
BIC: NOLADE21PSW
Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens
Kosten
Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015
Stichwörter
Städtebauliche Entwicklung, Flurstückkarte