Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Online-Dienst
Flächennutzungsplan - Auskunft online anzeigen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
60.2 Stadtentwicklung und untere Denkmalsschutzbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Bauleitplanung
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 27.01.2025
Stichwörter
Baugenehmigung, F-Plan, Infrastrukturvorhaben, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Großbauprojekt, FNP, Bauplanung, Infrastruktur, Bauprojekt, Bauvorhaben