Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten.
Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Online-Dienst
Flächennutzungsplan - Auskunft online anzeigen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Amt Rostocker Heide - Amt für Bau- und Entwicklung - SB Bauleitplanung / Bauanträge / Straßenbau- und Erschließungsbeiträge / Genehmigungsfreistellungen / Planfeststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
- Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Fristen
Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.
Bearbeitungsdauer
- abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens
Kosten
Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 27.01.2025
Stichwörter
Flurstückkarte, Städtebauliche Entwicklung