Flächennutzungsplan Auskunft
Beschreibung
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Online-Dienst
Flächennutzungsplan_ Auskunft
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Stadt Kröpelin
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Bahnhof Kröpelin
Regionalbahn: 11
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE36 1305 0000 0530 0010 12
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE45 1406 1308 0003 7006 82
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Volks- und Raiffeisenbank Güstrow
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens
Kosten
Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015
Stichwörter
Städtebauliche Entwicklung, Flurstückkarte