Flächennutzungsplan AuskunftOnline erledigen

    Flächennutzungsplan Auskunft

    Beschreibung

    Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
    Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

    Hinweise für Schwerin: Flächennutzungsplan - Auskunft

    • Zum Flächennutzungsplan haben die Bürger während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

    Online-Dienste

    Flächennutzungsplan - Auskunft online anzeigen

    ID: L100027_129934709

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Flächennutzungsplanung

    ID: L100027_130716259

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Hinweise für Schwerin: Flächennutzungsplan - Auskunft

    • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Hinweise für Schwerin: Flächennutzungsplan - Auskunft

    • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Stadtplanung, Tourismus, Wirtschaft, Zeichendienst

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

    Verfahrensablauf

     1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
     2. Erarbeitung des Plankonzepts
     3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
     4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
     5. Überarbeitung des Plankonzepts
     6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
     7. Überarbeitung des Plankonzepts
     8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Beschluss
    12. Genehmigung
    13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
     

    Fristen

    Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

    Kosten

    Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
    Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Flurstückkarte, Städtebauliche Entwicklung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de