Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.
Beschreibung
Nicht immer ist der tatsächliche Grenzverlauf in der Örtlichkeit bekannt und das Wissen um den genauen Verlauf kann beispielsweise durch Eigentumswechsel in Vergessenheit geraten.
Durch eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung der Grenzpunkte und deren Abmarkung wird die Grenze in der Örtlichkeit wieder sichtbar gemacht und Rechtssicherheit geschaffen. Konflikte können dadurch vermieden werden.
Der Unterschied zwischen der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung liegt darin, dass Grenzpunkte, die in der Vergangenheit bereits einmal festgestellt wurden, wiederhergestellt werden. Hierfür fällt eine reduzierte Gebühr an.
Für die Grenzfeststellung und die Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte anhand der Nachweise im Liegenschaftskataster durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ermittelt. Soweit nicht bereits vorhanden, werden die Grenzpunkte dann in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Gegebenenfalls beschädigte oder falsch sitzende Grenzzeichen werden gerichtet und verlorengegangene Grenzzeichen ersetzt.
Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden anschließend im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Die Abmarkung kann auch allein beantragt werden. Dies ist erforderlich, wenn die örtliche Kennzeichnung im Rahmen einer früheren Liegenschaftsvermessung zurückgestellt wurde.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Vermessung Grundstücke
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
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- Visa Karte
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zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6250(Herr Mahncke (FGL))
E-Mail: ronald.mahncke@kreis-lup.de
Kontaktperson
Herr Roland Mahncke (SB Vermessung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6250
E-Mail: roland.mahncke@kreis-lup.de
Herr Andreas Possekel (SB Vermessung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6251
E-Mail: andreas.possekel@kreis-lup.de
Herr Jan-Erik Krüger (SB Vermessung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6278
E-Mail: jan-erik.krueger@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
Adresse
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Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
GDI - Gesellschaft für Datenschutz und Information Olaf Tenti (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03865 825-0
E-Mail: info@vermessung-brim.de
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
Adresse
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Kontaktperson
Elisabeth Gajek (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Daniel Golnik (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
Adresse
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Kontakt
Kontaktperson
Daniel Golnik (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
Adresse
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Matthias Kahle (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0381 776710
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Frau Helen Schiejok (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Frau Helen Schiejok (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
Adresse
Hausanschrift
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Matthias Kahle (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0381 776710
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
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Kontaktperson
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
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E-Mail: info@glende-consulting.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
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Herr Harald Waschki (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
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Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: info@glende-consulting.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
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Telefon Festnetz: 0381 776-490
E-Mail: info@vermessung-moebius.de
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Herr Felix Möbius (Fachperson für Datenschutz)
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
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Herr Steffen Möbius (Fachperson für Datenschutz)
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 03831 290462
E-Mail: w.panke@gmx.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 038209 80480
E-Mail: post@erdvermesser.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
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Herr Mario Sankowski (Fachperson für Datenschutz)
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
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Fax: 038872 603-64
Telefon Festnetz: 038872 603-27
Telefon Festnetz: 038872 603-25
E-Mail: info@geo-land-mv.de
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Frau Kerstin Siwek (Fachperson für Datenschutz)
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E-Mail: datenschutz@geo-land.mv.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
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Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
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E-Mail: info@glende-consulting.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
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Herr Joachim Maaß (Maass Consulting GmbH) (Fachperson für Datenschutz)
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Telefon Festnetz: 08151 4468968
Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
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Herr Walter Lukmann (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
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Herr Stefan Neubert (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0395 7071361
Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Frau Ulrike Schirm (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@vermessung-siwek.de
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
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Herr Daniel Milhan (Fachperson für Datenschutz)
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Telefon Festnetz: 0381 801370
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
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Frau Swantje Sy (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0395 5443477
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: info@glende-consulting.de
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
Adresse
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Kontaktperson
Herr Ulrich Wille (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
Adresse
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
Adresse
Hausanschrift
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Kontaktperson
Herr Hans-Joachim Grüning (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Zeise (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: zeise@vermessung-zeise.de
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03981 4898097
E-Mail: info@vermessung-boerner.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist:
- formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
- bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
- formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin
- erbbau- oder nutzungsberechtigte Person
- eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt
sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 5, 28, 31 Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- §§ 8, 12 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V)
- Tarifstellen 11 und 12 der Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Verm-KostVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.
Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die beantragten Grenzpunkte anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters zu ermitteln und diese in der Örtlichkeit zu kennzeichnen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt. Anschließend werden Sie und die betroffenen Rechtsinhaber zu einem Grenztermin eingeladen, an dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.
Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage dieser Vermessungsvorschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS).
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.
Bearbeitungsdauer
- drei bis neun Monate
Kosten
- Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der festzustellenden beziehungsweise wiederherzustellenden Grenzpunkte und dem Bodenwert.
- Die Mindestgebühr für die Feststellung eines Grenzpunktes beträgt 2.077,50 Euro.
- Die Mindestgebühr für die Wiederherstellung eines Grenzpunktes beträgt 2.018 Euro.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023
Stichwörter
ÖbVI, uVGB