Baulast Auskunft

    Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

    Beschreibung

    Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

    Online-Dienst

    LK LUP FD 63 - Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    ID: L100027_137210964

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    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2024 (von: Renner, Claudia)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Renner, Claudia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

    Zuständigkeit

    sh. zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Stadt Boizenburg/ Elbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    19258 Boizenburg/Elbe

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 626-0

    Fax: 038847 626-27

    E-Mail: stadt@boizenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    FG Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6320(Frau Niehus (FGL))

    E-Mail: corina.niehus@kreis-lup.de

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2016 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2015 (von: Goldberg, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)