Baulast Auskunft

    Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

    Beschreibung

    Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

    Hinweise für Rostock: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

    Online-Dienst

    Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis online beantragen

    ID: L100027_120219406

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

    Zuständigkeit

    sh. zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

    Hinweise für Rostock: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:

    • Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
    • Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
    • Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
    • Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
    • Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
    • Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
    • Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
    • Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
    • sonstige Gründe: Begründung erforderlich

    *Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

    Hinweise für Rostock: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

    Hinweise für Rostock: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Die Gebühr für die Auskunft beträgt je unbelastetem Flurstück 15 Euro, je belastetem Flurstück 25 Euro, jedoch maximal 100 Euro je Grundstück.

    Die Mindestgebühr pro Auskunft beträgt 25 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de