Einwilligung der Eltern zur Adoption
Beschreibung
Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.
Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.
Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.
Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.
zuständige Stelle
Hinweise für Schwerin: Einwilligung der Eltern zur Adoption
Die öffentliche Beurkundung der Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern erfolgt durch die Urkundspersonen im Fachdienst Jugend
Die öffentliche Beurkundung der Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern erfolgt durch die Urkundspersonen im Fachdienst Jugend
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss (ABBU)
Beschreibung
In der Fachgruppe Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss haben betreuende Elternteile die Möglichkeit sich hinsichtlich der Themen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung beraten zu lassen. Für die gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Festsetzung von Unterhaltsansprüchen kann eine Beistandschaft für die minderjährigen Kinder eingerichtet werden. Für Volljährige besteht hinsichtlich etwaiger Unterhaltsansprüche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Beratungsanspruch. Zudem besteht die Möglichkeit Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, zum Sorgerecht und zur Titulierung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen zu lassen.
Sie benötigen eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechtes? Hier erhalten Sie diesen Nachweis. Beantragen Sie die Bescheinigung bitte online über das Servicekonto der Landeshauptstadt Schwerin.
Alleinerziehende Elternteile haben zudem die Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Fax: +49 385 545-2009
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landeshauptstadt Schwerin - Team Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Beurkundungen
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BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Rechtsgrundlage(n)
- § 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 51 und § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII)
Kosten
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerin: Einwilligung der Eltern zur Adoption
Es ist unbedingt nötig, dass sie für Beurkundungen und Beglaubigungen vorab einen Termin vereinbaren. Aus organisatorischen Gründen werden Termine grundsätzlich nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr durch den Fachdienst Jugend angeboten. Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.
Es ist unbedingt nötig, dass sie für Beurkundungen und Beglaubigungen vorab einen Termin vereinbaren. Aus organisatorischen Gründen werden Termine grundsätzlich nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr durch den Fachdienst Jugend angeboten. Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V. am 06.01.2015