Liegenschaftskarte Auskunft

    Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen. 

    Beschreibung

    Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

    Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

    Online-Dienst

    GeoShop Liegenschaftskataster

    ID: L100027_121728612

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2022 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

    Zuständigkeit

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Katastervermessung/ Katasterbenutzung/ Innerer Dienst/ Ausbildung

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören Absprachen mit Auftraggebern für hoheitliche und ingenieurtechnische Vermessungsleistungen. Die beantragten Vermessungsleistungen werden im Außendienst erbracht, die Ergebnisse aufbereitet und anschließend zur Fortführung der amtlichen Liegenschaftskarte genutzt. Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) für Bauanträge, für die Darstellung des aktuellen Gebäudebestandes oder den Verlauf der Eigentumsgrenzen sind für den Bürger bei der Katasterauskunft erhältlich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
    Anzahl: 198
    Gebühren: nein

    Grevesmühlen Bahnhof

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof


    Malzfabrik Grevesmühlen

    Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
    Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Minuten

    Kosten

    Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

    • Standardausgabe: EUR 15,00
    • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
    • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

    Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

    • Standardausgabe: EUR 20,00
    • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
    • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
    Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2014 (von: Lambrecht, Kerstin)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)