Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen.
Beschreibung
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Online-Dienst
GeoShop Liegenschaftskataster
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Zuständigkeit
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ansprechpartner
Fachgebiet Katastervermessung/ Katasterbenutzung/ Innerer Dienst/ Ausbildung
Beschreibung
Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören Absprachen mit Auftraggebern für hoheitliche und ingenieurtechnische Vermessungsleistungen. Die beantragten Vermessungsleistungen werden im Außendienst erbracht, die Ergebnisse aufbereitet und anschließend zur Fortführung der amtlichen Liegenschaftskarte genutzt. Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) für Bauanträge, für die Darstellung des aktuellen Gebäudebestandes oder den Verlauf der Eigentumsgrenzen sind für den Bürger bei der Katasterauskunft erhältlich.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: nein
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download.
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
wenige Minuten
Kosten
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4:
- Standardausgabe: EUR 15,00
- mit Bodenschätzung: EUR 18,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3:
- Standardausgabe: EUR 20,00
- mit Bodenschätzung: EUR 24,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00
Hinweise (Besonderheiten)
Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022