Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen.
Beschreibung
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Online-Dienste
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
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Liegenschaftskarte Auszug
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zuständige Stelle
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Hinweise für Schwerin: Liegenschaftskarte Auszug
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Zuständigkeit
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6230(Herr Delgmann (FGL))
Kontaktperson
Frau Marlen Kanzok (SB Katasterübernahme)
Telefon Festnetz: 03871 722-6260
E-Mail: marlen.kanzok@kreis-lup.de
Frau Marett Mansell (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-6264
E-Mail: marett.mansell@kreis-lup.de
Frau Annette Kusche (SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren))
Telefon Festnetz: 03871 722-6284
E-Mail: annette.kusche@kreis-lup.de
Frau Heidrun Koppermann (SB Geodatenvertrieb (Überwachung Gebäudeeinmessung))
Telefon Festnetz: 03871 722-6288
E-Mail: heidrun.koppermann@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Liegenschaftskatasterauskunft
Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download.
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
wenige Minuten
Kosten
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4:
- Standardausgabe: EUR 15,00
- mit Bodenschätzung: EUR 18,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3:
- Standardausgabe: EUR 20,00
- mit Bodenschätzung: EUR 24,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00
Hinweise (Besonderheiten)
Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022