Liegenschaftskarte Auskunft

    Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen. 

    Beschreibung

    Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

    Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

    Online-Dienste

    Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

    ID: L100027_124584628

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    Liegenschaftskarte Auszug

    ID: L100027_113910736

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    zuständige Stelle

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

    Hinweise für Schwerin: Liegenschaftskarte Auszug

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

    Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

    Zuständigkeit

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6230(Herr Delgmann (FGL))

    Kontaktperson

    Formulare

    Liegenschaftskatasterauskunft
    Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
    Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Minuten

    Kosten

    Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

    • Standardausgabe: EUR 15,00
    • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
    • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

    Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

    • Standardausgabe: EUR 20,00
    • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
    • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
    Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English