Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Online-Dienst
Gewerbesteuererklärung abgeben
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Kämmerei
Aktuelles
Das Amt Peenetal/Loitz liegt nördlich im Landkreis Vorpommern-Greifswald und gehört diesem seit der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011 an. Erreichbar ist das Amt über die Autobahn A 20, Abfahrt Grimmen Ost bzw. Abfahrt Gützkow sowie die Bundesstraßen B 194, B 110 und über die Zielbahnhöfe Greifswald und Demmin.
Beschreibung
Der Verwaltungssitz befindet sich im Rathaus der Stadt Loitz.
Sehens- und Wissenswertes gibt es im und um das Amt allerhand. Von kultureller und geschichtlicher Bedeutung sind vor allem die Kirchen, Gutshäuser, Reste der Stadtbefestigung, alte Speicher sowie das Steintor und der historische Bahnhof in Loitz.
Für Wasserratten ist ebenfalls einiges geboten: der Hafen zur Marina Loitz mit einem Kanuverleih, den Wasserwanderrastplätzen Sophienhof und Zeitlow, das Naturbad in Loitz sowie der Kanupausenplatz Alt-Jargenow. Wassersportler kommen hier also voll auf ihre Kosten. Für Übernachtungsgäste stehen beispielsweise Wohnmobil- und Zeltplätze am Hafen zur Verfügung, genau das Richtige für einen Aktivurlaub mit Wassersport. Auch Naturliebhaber finden im Amt Peenetal/Loitz etwas.
Das Naturschutzgebiet „Schwingetal“ mit Großdolmenlandschaft und der Landschafts- und Naturpark „Flusslandschaft Peenetal“ sind die richtige Adresse für einen Ausflug ins Grüne. Der Naturpark umfasst mit einer Größe von über 30000 Hektar, das sich von West nach Ost erstreckende Peenetal. Er ist gelegen zwischen dem Kummerower See im Westen und dem Peenestrom im Osten und grenzt an die Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ sowie die Insel Usedom.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Oder nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
Frau Dunja Totzitzki
Postanschrift
Lange Strasse 83
17121 Loitz
Fax: 039998 153-20
Telefon Festnetz: 039998 153-49
E-Mail: steuern@loitz.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Lastschrift, Rechnung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
STADT LOITZ
Empfänger: STADT LOITZ
IBAN: DE11 1203 0000 0000 3080 07
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022
Stichwörter
Steuermesszahl, Inländischer Gewerbebetrieb, Objektsteuer, GewSt, Messbetrag, Mein ELSTER, elektronische Steuererklärung, Gewerbeertrag, Gewerbetreibender, inländische Betriebsstätte, Ertrag, Realsteuer, Gewerbesteuermessbetrag, ELSTER, Finanzamt, Elster, Unternehmensgewinn, Gewerbesteuer, Unternehmen, Gewerbesteuererklärung, Hebesatz, Gemeindesteuer, Gewinn