Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

    Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Grundbesitz sind

    •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
    Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

    zuständige Stelle

    zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131(Sekretariat)

    Fax: +49 3834 8536-3132

    E-Mail: steuern@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Erklärung zur Ersatzbemessung Grundsteuer

    Für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die das Finanzamt keinen Einheitswert festgestellt hat, ist für die Erhebung der Grundsteuer ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, das in den §§ 42 und 44 des Grundsteuergesetzes geregelt ist. Die Grundsteuer wird pauschal nach der Wohn- und Nutzfläche erhoben. Die Eigentümer oder Verwalter der Wohngrundstücke haben bei diesem Verfahren eine Grundsteuer-Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.  Die Grundsteuer-Anmeldung ist eine Steuererklärung, bei der die Grundsteuer vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen Beauftragten selbst berechnet werden muss. Bauliche Veränderungen in den folgenden Jahren führen zu einer Veränderung der Besteuerungsgrundlagen und sind gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 GrStG anzuzeigen.


    Hinweis 20.2 Steuern:

    Stichwörter

    Finanzen, Steuern

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de