Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
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zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3701(N. N.)
Telefon Festnetz: +49 3871 722-3700(Frau Davids (FDL))
E-Mail: adavids@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Häring (SB Verkehrsordnungswidrigkeiten / stellvertret. Leiterin)
Frau Schulz (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3704
E-Mail: cschulz@kreis-lup.de
Frau Brennicke (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3705
E-Mail: Lmbrennicke@kreis-lup.de
Frau Herrmann (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3706
E-Mail: lherrmann@kreis-lup.de
Frau Seidel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-3703
E-Mail: JSeidel@kreis-lup.de
Herr Thomas Ufert (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03871 722-3719
E-Mail: t.ufert@kreis-lup.de
Frau Dehmel (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3715
E-Mail: idehmel@kreis-lup.de
Frau Müller (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3716
E-Mail: mmueller@kreis-lup.de
Herr Hochleiter (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3717
E-Mail: mhochleiter@kreis-lup.de
Frau Laesch (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3718
E-Mail: mlaesch@kreis-lup.de
Frau Fengler (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3720
E-Mail: mfengler@kreis-lup.de
Frau Günther (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3721
E-Mail: sguenther@kreis-lup.de
Frau Kröger (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3722
E-Mail: ckroeger@kreis-lup.de
Herr Rautenberg (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3723
E-Mail: trautenberg@kreis-lup.de
Frau Hehr (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3725
E-Mail: jhehr@kreis-lup.de
Frau Haase (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3727
E-Mail: chaase@kreis-lup.de
Frau Tack (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3728
E-Mail: mtack@kreis-lup.de
Herr Fischer (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3729
E-Mail: tfischer@kreis-lup.de
Frau Scheel (Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: 03871 722-3730
E-Mail: mscheel@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Stichwörter
Blitzer, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft
Fristen
- für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
- für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Mindestens 28,50 Euro (je nach Höhe der Geldbuße)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten
Zahlung:
- Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
- Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021
Stichwörter
Kraftfahrzeug, Geschwindigkeitsübertretung, TÜV, Alkohol, Verwarngeld, Bußgeld, Fahrverbot, rote Ampel, Flensburg, Verwarung, Verwarngeldangebot, Bußgeldkatalog, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Überholverbot, Vorfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rennen, Bahnschranke, Geldbuße, Wegstreckenzähler, Alkoholverbot, Promille, Kennzeichenmissbrauch, Abgasuntersuchung, Verkehrsordnungswidrigkeit