Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
Online-Dienst
Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3871 722-3700(Frau Davids (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-3701(N. N.)
E-Mail: adavids@kreis-lup.de
Formulare
Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Stichwörter
Blitzer, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 16
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 038855 711-31
E-Mail: ordnungsamt@luebtheen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft
- Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft
Fristen
- für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
- für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Mindestens 28,50 Euro (je nach Höhe der Geldbuße)
- Mindestens 28,50 Euro (je nach Höhe der Geldbuße)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
- Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten
Zahlung:
- Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
- Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle
- Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten
Zahlung:
- Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
- Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021
Stichwörter
Promille, Kraftfahrzeug, Geldbuße, Flensburg, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrt, Bahnschranke, Geschwindigkeitsübertretung, Bußgeldkatalog, TÜV, Bußgeld, Überholverbot, Abgasuntersuchung, Fahrverbot, Verkehrsordnungswidrigkeit, Verwarngeld, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verwarngeldangebot, Verwarung, Alkoholverbot, rote Ampel, Alkohol, Wegstreckenzähler, Rennen