Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
Hinweise für Stralsund: Anhörung für Verkehrsordnungswidrigkeiten
In der Hansestadt Stralsund können Anhörungen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten online durchgeführt werden.
Die Bezahlung von Verwarngeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten kann online vorgenommen werden.
- Online-Anhörung Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Bezahlung von Verwarngeldern für Verkehrsordnungswidrigkwiten
In der Hansestadt Stralsund können Anhörungen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten online durchgeführt werden.
Die Bezahlung von Verwarngeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten kann online vorgenommen werden.
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zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Abt. Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Olof-Palme-Platz
Bus: Linie 4
Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2145
18408 Stralsund
Öffnungszeiten
Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Mittwoch Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Bußgeld, Knöllchen, Ordnungswidrigkeit, Verwarngeld
Team 31.22 - Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
Fristen
- für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
- für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021
Stichwörter
Promille, Kraftfahrzeug, Geldbuße, Flensburg, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrt, Bahnschranke, Geschwindigkeitsübertretung, Bußgeldkatalog, TÜV, Bußgeld, Überholverbot, Abgasuntersuchung, Fahrverbot, Verkehrsordnungswidrigkeit, Verwarngeld, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verwarngeldangebot, Verwarung, Alkoholverbot, rote Ampel, Alkohol, Wegstreckenzähler, Rennen