Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.
Online-Dienst
Personalausweis Status der Bearbeitung abfragen
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zuständige Stelle
In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist.
Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Beschreibung
Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
ca. 4 - 6 Wochen
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Hinweise für Schwerin: Statusabfrage Personalausweis_Schwerin
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2015
Stichwörter
PA, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, Perso, ePA, Perser