Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis Statusabfrage

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

    Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.

    Hinweise für Schwerin: Statusabfrage Personalausweis_Schwerin

    Online-Dienst

    Personalausweis Status der Bearbeitung abfragen

    ID: L100027_112629422

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2020 (von: Henschke, Christoph)

    Technisch geändert am 16.04.2024 (von: Peske, Marcus)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. 

    Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis
     
    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk.
     
    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
     
    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro

    Beschreibung

    Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    ca. 4 - 6 Wochen

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Hinweise für Schwerin: Statusabfrage Personalausweis_Schwerin

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2015

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    PA, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, Perso, ePA, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)