Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Beschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienst
Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen online melden
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zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung
Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
- Frau Karin Scharfschwerdt
- Herr Andreas Steuck
Anmerkung: Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit.
Zuständige Mitarbeiter für Ämter/Städte:
Herr Marco Prieß:
- Stadt Boizenburg/Elbe
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Zarrentin
- Amt Wittenburg
- Stadt Hagenow
- Amt Hagenow-Land
Herr Kevin Scheer:
- Stadt Lübtheen
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Grabow
- Stadt Ludwigslust
- Amt Ludwigslust-Land
Herr Andre Meier:
- Amt Stralendorf
- Amt Banzkow
- Amt Crivitz
- Amt Ostufer Schweriner See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Herr Christian Schreiber:
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland
- Amt Eldenburg Lübz
- Amt Plau am See
- Amt Goldberg-Mildenitz
Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
- Frau Karin Scharfschwerdt
- Herr Andreas Steuck
Anmerkung: Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit.
Zuständige Mitarbeiter für Ämter/Städte:
Herr Marco Prieß:
- Stadt Boizenburg/Elbe
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Zarrentin
- Amt Wittenburg
- Stadt Hagenow
- Amt Hagenow-Land
Herr Kevin Scheer:
- Stadt Lübtheen
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Grabow
- Stadt Ludwigslust
- Amt Ludwigslust-Land
Herr Andre Meier:
- Amt Stralendorf
- Amt Banzkow
- Amt Crivitz
- Amt Ostufer Schweriner See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Herr Christian Schreiber:
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland
- Amt Eldenburg Lübz
- Amt Plau am See
- Amt Goldberg-Mildenitz
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
30.01 Ordnung und Meldewesen
Aktuelles
Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungsrechtliche Bestattungen Fundtiere Schornsteinfegerwesen Wildschäden Jagdwesen Gewerbeangelegenheiten Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen und Gestattungen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Ruhender Verkehr Sondernutzungen Beschilderung und Einziehung von Straßen und Wegen Verkehrsrechtliche Anordnungen Marktwesen Illegale Müllentsorgung Brandschutz (Freiwillige Feuerwehren, Löschwasserversorgung, Feuerwehrsatzungen etc.) Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3310(Frau Sternberg (FGL))
E-Mail: johanna.sternberg@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Ampelstörung melden