Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Beschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienst
UHGW Klarschiff.HGW
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
66.2.1 Bauhof Verkehrsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Markt
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Ampelstörung melden
Metainformation
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- Ursprungsportal: Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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