Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Beschreibung
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Online-Dienst
UHGW Klarschiff.HGW
Beschreibung
Online erledigen
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
66.2.1 Bauhof Verkehrsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Markt
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung melden, Kanalstörung melden, Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden