Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Beschreibung
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Hinweise für Schwerin: LHSN Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.
Online-Dienst
Schaden an öffentlichen Einrichtungen melden
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Straßenbau und -verwaltung
Beschreibung
Das Team Straßenbau und -verwaltung ist zuständig für:
- Entwurf und Neubau von öffentlichen Straßen
- Entwurf und Neubau von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Stützwänden und Lärmschutzeinrichtungen
- Straßenverwaltung (u. a. Widmung und Einziehung öffentlicher Straßen, Genehmigung von Grundstückszufahrten, Führen des Straßenverzeichnisses und Dokumentation straßenbezogener Daten)
- Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
- Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Lichtsignalanlagen
- Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Straßenbahn: 1, 4
- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Team Straßenbau und -verwaltung (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2088
E-Mail: strassenbeleuchtung@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Stichwörter
Ausbau, Ausbaubeiträge, Erschließung, Sondernutzung, Straßen, Straßenbau, Straßenverwaltung, Untere Verkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsamt, Verkehrsbehörde, Verkehrsmanagement, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Kanalstörung melden, Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden, Straßenbeleuchtungsstörung melden