Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
Beschreibung
Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.
Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.
Hinweise für Schwerin: Baugenehmigung: Genehmigungsfrei gestellte Bauvorhaben
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Frau Menzel
Telefon: 0385 545-2500
E-Mail: kmenzel@schwerin.de
Stadtteile: Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen
Frau Börger
Telefon: 0385 545-2553
E-Mail: aboerger@schwerin.de
Stadtteile: Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow
Frau Wöstenberg
Telefon: 0385 545-2552
E-Mail: awoestenberg@schwerin.de
Stadtteile: Krebsförden, Görries, Wüstmark
Frau Henneberg
Telefon: 0385 545-2563
E-Mail: khenneberg@schwerin.de
Stadtteile: Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt
Frau Peters
Telefon: 0385 545-2556
E-Mail: apeters@schwerin.de
Stadtteile: Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt
Frau Neetzow
Telefon: 0385 545-2566
E-Mail: aneetzow@schwerin.de
Stadtteile: Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz
Online-Dienst
LHSN Anträge zu Bauvorhaben
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Hinweise für Schwerin: Baugenehmigung: Genehmigungsfrei gestellte Bauvorhaben
untere Bauaufsichtsbehörde (Fachgruppe Bauordnung) im Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Schwerin
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Antragsbearbeitung
Beschreibung
Das Team Antragsbearbeitung beschäftigt sich mit folgenden Themen:
- Abbruch Anzeige, Genehmigung
- Außenwerbung, Genehmigung
- Bauaufsicht und Baukontrolle
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Anzeige
- Nachbarschaftsangelegenheiten bei Bauvorhaben
- Nutzungsänderungen von Gebäuden Genehmigung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Geschäftszimmer Bauordnung
Telefon Festnetz: +49 385 545-2542
E-Mail: bauordnung@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Formulare
Vorlagen für Bauformulare
Bauordnungsrecht - Gesetze und Verordnungen
Bauantrag
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung
erforderliche Unterlagen
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
- es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
- die Erschließung durch den Bebauungsplan geregelt ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
- Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt sind, müssen diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragt und genehmigt sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.
Fristen
- Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
- Im Genehmigungsfreistellungsverfahren: maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen;
- Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.
Kosten
eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerin: Baugenehmigung: Genehmigungsfrei gestellte Bauvorhaben
Der Bauherr kann im Bauantrags-Formular erklären, dass sein Antrag an die Gemeinde im Falle der Weiterleitung in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als Bauantrag zu werten ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Munition, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Kampfmittel, Patrone