Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
Beschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.
Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.
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zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE
Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.
Heike Rohde
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Bärbel Gaida
Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land
Ines Redner und Ina Schenk
Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren
Dorit Stier
Amt Röbel-Müritz
Katrin Splieth
Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See
Dagmar Neusesser
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustrelitz-Land
Amt Demmin-Land
Anne Asmus
Amt Malchow
Stadt Dargun
Dr. Dirk Podeyn
Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Ansprechpartner
Amt Stavenhagen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr * Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 39954 283-0
E-Mail: info@stavenhagen.de
Kontaktperson
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: 11/12 (dat Bus)
- Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425
Fax: +49 395 57087-65965
Kontaktperson
Heike Rohde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087244 6
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Heike.Rohde@lk-seenplatte.de
Katrin Splieth
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087244 7
E-Mail: Katrin.Splieth@lk-seenplatte.de
Dirk Podeyn
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087241 6
E-Mail: Dirk.Podeyn@lk-seenplatte.de
Gerd Rehm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087242 5
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Gerd.Rehm@lk-seenplatte.de
Dirk Suhr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087242 7
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Dirk.Suhr@lk-seenplatte.de
Burkhard Boden
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon mobil: 0151 68833954
Telefon Festnetz: +49 39557087242 1
E-Mail: Burkhard.Boden@lk-seenplatte.de
Nancy Kleemann
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087244 2
E-Mail: Nancy.Kleemann@lk-seenplatte.de
Peter Schiwek
Yvonne Brümmer
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Barrierefreies Bauen - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen - LK MSE
erforderliche Unterlagen
Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:
"Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung"
zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Formulare
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE
Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE
Ihre Ansprechpartner: Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Außenstelle:
BauOnline-Auskunft: https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/
Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438
Fristen
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages muss die Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.
Kosten
- mindestens 60,00 EUR
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2019
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