Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.

    Beschreibung

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.

    Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.

    Online-Dienst

    Bauportal-MV - LK MSE

    ID: L100027_124645230

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2023 (von: Engel, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Engel, Alexander)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE

    Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.

    Heike Rohde 
    Hansestadt Demmin
    Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Bärbel Gaida
    Stadt Neustrelitz
    Amt Penzliner Land

    Ines Redner und Ina Schenk
    Amt Friedland
    Amt Woldegk
    Amt Neverin
    Amt Stargarder Land
    Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
    Amt Seenlandschaft Waren

    Dorit Stier
    Amt Röbel-Müritz 

    Katrin Splieth
    Amt Stavenhagen
    Amt Malchin am Kummerower See

    Dagmar Neusesser
    Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
    Amt Neustrelitz-Land
    Amt Demmin-Land

    Anne Asmus
    Amt Malchow
    Stadt Dargun

    Dr. Dirk Podeyn
    Amt Treptower Tollensewinkel
    Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.

    Heike Rohde 
    Hansestadt Demmin
    Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Bärbel Gaida
    Stadt Neustrelitz
    Amt Penzliner Land

    Ines Redner und Ina Schenk
    Amt Friedland
    Amt Woldegk
    Amt Neverin
    Amt Stargarder Land
    Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
    Amt Seenlandschaft Waren

    Dorit Stier
    Amt Röbel-Müritz 

    Katrin Splieth
    Amt Stavenhagen
    Amt Malchin am Kummerower See

    Dagmar Neusesser
    Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
    Amt Neustrelitz-Land
    Amt Demmin-Land

    Anne Asmus
    Amt Malchow
    Stadt Dargun

    Dr. Dirk Podeyn
    Amt Treptower Tollensewinkel
    Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Ansprechpartner

    Hansestadt Demmin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    17109 Demmin

    Haus- oder Postanschrift

    Hausanschrift

    Am Hanseufer 3

    17109 Demmin

    Nebenstelle

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:45 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03998 256-0

    Fax: 03998 223134

    Fax: 03998 256333(Nebenstelle)

    E-Mail: hansestadt@demmin.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Am Bürgerhaus

    Bus: 3

    Bus: 2

    Bus: 11/12 (dat Bus)

    Bus: Citylinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425

    Fax: +49 395 57087-65965

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Barrierefreies Bauen - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen - LK MSE

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:

    „Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“

    zu stellen.

    Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

    Formulare

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE

    Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

    Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren LK MSE

    Ihre Ansprechpartner: Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Außenstelle:

    https://lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Bauen-Kataster/index.php?&object=tx,2761.5&ModID=255&FID=2761.697.1&call=suche&kat=&kuo=1&k_sub=0&La=1

    BauOnline-Auskunft: https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/

    Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438

    Ihre Ansprechpartner: Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Außenstelle:

    https://lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Bauen-Kataster/index.php?&object=tx,2761.5&ModID=255&FID=2761.697.1&call=suche&kat=&kuo=1&k_sub=0&La=1

    BauOnline-Auskunft: https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/

    Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438

    Fristen

    Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages muss die Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.

    Kosten

    • mindestens 60,00 EUR
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube bauen, Patrone, Kampfmittel, Munition, Garage, Carport bauen, Garage errichten, Carport errichten, Gartenlaube, Carport, Garage bauen, Garage abreißen, Gartenlaube errichten, Bauberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)