Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.

    Beschreibung

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.

    Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.

    Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:

    Frau Menzel
    Telefon: 0385 545-2500
    E-Mail: kmenzel@schwerin.de
    Stadtteile: Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen

    Frau Börger
    Telefon: 0385 545-2553
    E-Mail: aboerger@schwerin.de
    Stadtteile: Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow

    Frau Wöstenberg
    Telefon: 0385 545-2552
    E-Mail: awoestenberg@schwerin.de
    Stadtteile: Krebsförden, Görries, Wüstmark

    Frau Henneberg
    Telefon: 0385 545-2563
    E-Mail: khenneberg@schwerin.de
    Stadtteile: Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt

    Frau Peters
    Telefon: 0385 545-2556
    E-Mail: apeters@schwerin.de
    Stadtteile: Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt

    Frau Neetzow
    Telefon: 0385 545-2566
    E-Mail: aneetzow@schwerin.de
    Stadtteile: Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz

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    Online-Dienste

    LHSN Anträge zu Bauvorhaben

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    LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

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    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Antragsbearbeitung

    Beschreibung

    Das Team Antragsbearbeitung beschäftigt sich mit folgenden Themen:

    • Abbruch Anzeige, Genehmigung
    • Außenwerbung, Genehmigung
    • Bauaufsicht und Baukontrolle
    • Baugenehmigung Erteilung
    • Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Anzeige
    • Nachbarschaftsangelegenheiten bei Bauvorhaben
    • Nutzungsänderungen von Gebäuden Genehmigung
    • Verfahrensfreie Baumaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:

    „Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“

    zu stellen.

    Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

    Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Seit dem 13. Dezember 2022 nimmt die Landeshauptstadt Schwerin nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.

    Seit dem 13. Dezember 2022 nimmt die Landeshauptstadt Schwerin nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.

    Fristen

    Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages muss die Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.

    Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden, sonst gilt die Baugenehmigung als erteilt. Dies gilt nicht, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn innerhalb der Frist mitteilt, dass die Gemeinde ihr erforderliches Einvernehmen versagt hat und dieses ersetzt werden soll. Die Frist von drei Monaten gilt ebenfalls nicht, wenn für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verbände beteiligt werden müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber dem Bauherrn um bis zu einem Monat verlängern.

    Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden, sonst gilt die Baugenehmigung als erteilt. Dies gilt nicht, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn innerhalb der Frist mitteilt, dass die Gemeinde ihr erforderliches Einvernehmen versagt hat und dieses ersetzt werden soll. Die Frist von drei Monaten gilt ebenfalls nicht, wenn für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verbände beteiligt werden müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber dem Bauherrn um bis zu einem Monat verlängern.

    Kosten

    • mindestens 60,00 EUR
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

    Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
    Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:

    • der Art des zu errichtenden Vorhabens
    • dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
    • einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)

    Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
    Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:

    • der Art des zu errichtenden Vorhabens
    • dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
    • einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube bauen, Patrone, Kampfmittel, Munition, Garage, Carport bauen, Garage errichten, Carport errichten, Gartenlaube, Carport, Garage bauen, Garage abreißen, Gartenlaube errichten, Bauberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)