Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
Beschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.
Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.
Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Frau Menzel
Telefon: 0385 545-2500
E-Mail: kmenzel@schwerin.de
Stadtteile: Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen
Frau Börger
Telefon: 0385 545-2553
E-Mail: aboerger@schwerin.de
Stadtteile: Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow
Frau Wöstenberg
Telefon: 0385 545-2552
E-Mail: awoestenberg@schwerin.de
Stadtteile: Krebsförden, Görries, Wüstmark
Frau Henneberg
Telefon: 0385 545-2563
E-Mail: khenneberg@schwerin.de
Stadtteile: Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt
Frau Peters
Telefon: 0385 545-2556
E-Mail: apeters@schwerin.de
Stadtteile: Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt
Frau Neetzow
Telefon: 0385 545-2566
E-Mail: aneetzow@schwerin.de
Stadtteile: Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz
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zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Antragsbearbeitung
Beschreibung
Das Team Antragsbearbeitung beschäftigt sich mit folgenden Themen:
- Abbruch Anzeige, Genehmigung
- Außenwerbung, Genehmigung
- Bauaufsicht und Baukontrolle
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Anzeige
- Nachbarschaftsangelegenheiten bei Bauvorhaben
- Nutzungsänderungen von Gebäuden Genehmigung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung
erforderliche Unterlagen
Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:
„Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“
zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V)
- Nummer 1.1.2 Anlage 1 Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
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Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
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Seit dem 13. Dezember 2022 nimmt die Landeshauptstadt Schwerin nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.
Seit dem 13. Dezember 2022 nimmt die Landeshauptstadt Schwerin nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.
Fristen
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages muss die Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.
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Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden, sonst gilt die Baugenehmigung als erteilt. Dies gilt nicht, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn innerhalb der Frist mitteilt, dass die Gemeinde ihr erforderliches Einvernehmen versagt hat und dieses ersetzt werden soll. Die Frist von drei Monaten gilt ebenfalls nicht, wenn für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verbände beteiligt werden müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber dem Bauherrn um bis zu einem Monat verlängern.
Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden, sonst gilt die Baugenehmigung als erteilt. Dies gilt nicht, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn innerhalb der Frist mitteilt, dass die Gemeinde ihr erforderliches Einvernehmen versagt hat und dieses ersetzt werden soll. Die Frist von drei Monaten gilt ebenfalls nicht, wenn für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verbände beteiligt werden müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber dem Bauherrn um bis zu einem Monat verlängern.
Kosten
- mindestens 60,00 EUR
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Hinweise für Schwerin: LHSN Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2019
Stichwörter
Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube bauen, Patrone, Kampfmittel, Munition, Garage, Carport bauen, Garage errichten, Carport errichten, Gartenlaube, Carport, Garage bauen, Garage abreißen, Gartenlaube errichten, Bauberatung
Metainformation
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