Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

    Beschreibung

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.

    In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

    Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)

    ID: L100027_125739771

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2023 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Linow, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))

    E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

    Formulare

    Baubeschreibung (land- und forstwirtschaftliche Vorhaben)
    Bauantrag (Vereinfachten Verfahren, Vorbescheid, Vorlage in der Genehmigungsfreistellung)

    Stichwörter

    Bauantrag

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Stadt Boizenburg/ Elbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    19258 Boizenburg/Elbe

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 626-0

    Fax: 038847 626-27

    E-Mail: stadt@boizenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauvoranfrage (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)

    Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Wenn Sie einen Bauvorbescheid beantragen möchten, ist die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen müssen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen. Wenn Ihre Fragen zu Ihrem Bauvorhaben so klar und hinreichend bestimmt formuliert sind, dass eine eindeutige Antwort möglich ist, erhalten Sie einen Bauvorbescheid mit verbindlichen Aussagen zu Ihrem Bauvorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Bauvoranfrage stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

    Reichen Sie die Bauvoranfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bauvorbescheid. Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

    Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Fristen

    Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.

    Kosten

    Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist kostenpflichtig und beläuft sich auf: EUR 73,00 bis EUR 3.570 je nach Umfang des Prüfaufwandes.

    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
    • Die Gebühr für einen Vorbescheids kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Vorbescheid, Bauverfahren, Bauvorantrag, Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeige, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)