Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Online-Dienst
Amtliche Auskunft aus Bodenrichtwertkarten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Zuständigkeit
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Ansprechpartner
Landkreis Rostock - Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin
Kontakt
Formulare
Antrag auf Auskunft der Bodenrichtwerte
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
- Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Kosten
Einfache mündliche Auskünfte:
- keine Kosten
Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D):
- keine Kosten
Schriftliche Auskünfte:
- Grundgebühr je Auskunft: EUR 30,00
- Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: EUR 4,00
- Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: EUR 10,00
- Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von EUR 34,00 bis 250,00
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 25.05.2022