Amtliche Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten.
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab.
- Anschließend erhalten Sie von der Meldebehörde kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
- Abschließend erhalten Sie elektronisch Ihre amtliche Meldebestätigung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte