Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.

    Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
    Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
    Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.

    Online-Dienst

    OLAV Greifswald substanziell

    ID: L100027_111894351

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2020

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Innerhalb Deutschlands:
    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

    Außerhalb Deutschlands:
    An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

    Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.

    Ansprechpartner

    32.3.0 Einwohnermeldewesen

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Satzung über die Gewährung von Umzugskostenbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung Antrag auf Umzugsbeihilfe für Auszubildende/Studierende mit Hauptwohnung Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Erläuterung zu den einzelnen Übermittlungssperren Gebührenhinweise Einwohnermeldewesen Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft Antrag auf Erteilung einer einerweiterten Melderegisterauskunft Antrag über Eintragung einer Auskunftssperre Informationen und Hinweise zum Einrichten einer Auskunftssperre Selbsterklärung über ein Eigenheim Wohnungsgeberbestätigung   Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Meldebehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17489 Greifswald

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4131

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4135

    E-Mail: einwohnermeldeabteilung@greifswald.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2016

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
    Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2013

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Stichwörter

    Neuer PA, nicht gefunden, Personalausweis, Elektronisch, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Perso verloren, ausstellen, ePA, elektronischer Personalausweis, weg, nPA, neu, Verlust, Ausstellung, neuer Personalausweis, Perso, PA, Personalausweis verloren, Ausweis, Personaldokument, Identitätsnachweis, verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021