Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Beschreibung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Das ist insbesondere der Fall bei
- Motorsportlichen Veranstaltungen (Oldtimerfahrten, Motorradfahrten, Sternfahrten)
- Radrennen (z. B. Rad- und auch Laufstrecke bei Triathlonwettbewerben, Etappenfahrten, Marathonradfahrten), Mannschaftsfahrten und vergleichbaren Veranstaltungen mit Fahrrädern,
- Radtouren (z. B. Rad-Touristik-Fahrten), wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
- Inline-Skatingwettbewerben,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten u. ä. (außer ortsübliche Prozessionen u. a. ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen),
- Straßenfeste, Märkte.
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Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen -LK MSE
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zuständige Stelle
Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Straßenverkehrsbehörden, in deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet, dagegen die höhere Verwaltungsbehörde, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinausgeht oder sich über den Verwaltungsbezirk der höheren Verwaltungsbehörde (andere Bundesländer) hinaus erstreckt.
Straßenverkehrsbehörden sind die
- Landkreise,
- kreisfreien Städte,
- großen kreisangehörigen Städte und die
- Ämter und amtsfreien Gemeinden M-V.
Höhere Verwaltungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern, Dezernat 25, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock.
Ansprechpartner
Amt Woldegk
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Reimann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 03963 256512
E-Mail: s.reimann@amt-woldegk.de
Herr Balzer (Leiter Bauamt)
Telefon Festnetz: 03963 256518
E-Mail: M.Balzer@amt-woldegk.de
Frau Riesner
Telefon Festnetz: 03963 256550
E-Mail: Ch.Riesner@amt-woldegk.de
Herr Dirk Nebe
Telefon Festnetz: 03963 256517
E-Mail: D.Nebe@amt-woldegk.de
Frau Bärbel Friese (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256537
E-Mail: B.Friese@amt-woldegk.de
Frau Pape
Telefon Festnetz: 03963 256519
E-Mail: L.Pape@amt-woldegk.de
Frau Kerstin Lütge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256552
E-Mail: K.Luetge@amt-woldegk.de
Frau Ruthenberg
Telefon Festnetz: 03963 256520
E-Mail: A.Ruthenberg@amt-woldegk.de
Herr Wallitt
Telefon Festnetz: 03963 256526
E-Mail: R.Wallitt@amt-woldegk.de
Herr Alf Reuter (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03963 256522
E-Mail: A.Reuter@amt-woldegk.de
Frau Nadine Moritz-Deutschländer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256532
Frau Karola Kroll (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 2565036
E-Mail: k.kroll@amt-woldegk.de
Frau Gunhild Wosny (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256528
E-Mail: g.wosny@amt-woldegk.de
Frau Veronika Ramp (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256516
E-Mail: v.ramp@amt-woldegk.de
Frau Anke Otto-Knauft (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256521
E-Mail: a.otto@amt-woldegk.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65932
Internet
Formulare
Verkehr Veranstaltererklärung § 29 Abs. 2 StVO
Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen
Veranstaltererklärung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
erforderliche Unterlagen
- formgebundener Antrag
Des Weiteren als optionale Anlagen:
- Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte),
- Zeitplan,
- Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung,
- Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter,
- Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 44 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 28 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V)
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitsverordnung) - StVZustLVO M-V
- Straßensondernutzungsgebührenverordnung (StrSNGebVO M-V)
- § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. Gebühren-Nr. 263 der Anlage (zu § 1)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Der Antrag und die Anlagen sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig, d. h. etwa 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Stelle (Straßenverkehrsbehörde) einzureichen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.
Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.
Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2022
Stichwörter
öffentlicher Verkehr, öffentliche Verkehrsflächen