Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie während dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besessen haben und die Ehe während dieser Zeit im Bundesgebiet bestand. Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen können grundsätzlich nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Aufenthaltszeiten auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden können.

    Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_at_niederlassungserlaubnis

    ID: L100027_129704422

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 2, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5810

    Fax: +49 395 57087-65810

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 27.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
      Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können jedoch auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen. Nähere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten für folgende Personengruppen:

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU 
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder).

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Kosten

    • 147 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
    • 124 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
    • 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen

    Ermäßigungen und Befreiungen können in Ausnahmefällen möglich sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ausländerbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)