Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Hinweise für Greifswald: Kraftfahrzeug ummelden

    Online-Dienst

    i-Kfz-Online-Dienst

    ID: L100027_115875012

    Beschreibung

    Alle Leistungen im Rahmen von i-Kfz, der internetbasierte Fahrzeugzulassung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.

    Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4121

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4119

    E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Saisonfahrzeug, Pkw wieder zulassen, Kfz wieder zulassen, Anhänger wieder zulassen, Motorrad wieder anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug wieder anmelden, Pkw, Fahrzeug, Anhänger wieder anmelden, Auto wieder zulassen, Fahrzeug erneut zulassen, Wiederanmeldung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz-Zulassung, Auto wieder anmelden, Kfz, Saison-Zulassung, Motorrad wieder zulassen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de