Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienste
LK_MSE_i-Kfz Stufe 4
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
LK MSE KFZ_Fachverfahren
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Adolf-Pompe-Str.
Bus: 311
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlzugang über Rückseite des Gebäudes
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-64700(Regionalstandort Demmin)
E-Mail: buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: 1+3
Ist rollstuhlgerecht
Ebenerdig
Öffnungszeiten
Montag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:  08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-63700(Regionalstandort Neustrelitz)
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-65700(Regionalstandort Neubrandenburg)
E-Mail: buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Einwilligung MInderjährige
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Busbahnhof/ Teterower Str.
Bus: 1,3,11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:  08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-62700(Regionalstandort Waren)
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kraftfahrzeug ummelden LK MSE
Im STVA-Portal haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln.
Kernbestandteil des Portals ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Im STVA-Portal haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln.
Kernbestandteil des Portals ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Auto wieder anmelden, Auto wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Anhänger wieder zulassen, Pkw, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Fahrzeug, Straßenzulassung, Kfz, Motorrad wieder zulassen, Motorrad wieder anmelden, Kfz-Zulassung, Fahrzeug wieder anmelden, Anhänger wieder anmelden, Kfz wieder zulassen, Pkw wieder zulassen, Saison-Zulassung, Wiederanmeldung, Fahrzeug erneut zulassen