Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
LK LUP FD 33 - Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
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zuständige Stelle
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug - Zulassung erstmalig
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
ÖPNV
S-Bahn: Neu Pampow
Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
ÖPNV
S-Bahn: Neu Pampow
Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Formulare
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
SEPA-Lastschriftverfahren
Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
Einverständniserklärung für die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Behinderte oder Minderjährige, die Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind
Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig
Zulassung von Minderjährigen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen:
- die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
- die Person erfüllt aufgrund des Besitzes der für dias zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug
Zulassung eines "Anhängers":
- Grundsätzlich sind. bis auf den Fahrzeugschein, die gleichen Unterlagen erforderlich
- Bei der Erstzulassung, ist die COC erforderlich, aufgrund der Erfassung, der technischen Daten
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug - Zulassung erstmalig
Zulassung von Minderjährigen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen:
- die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
- die Person erfüllt aufgrund des Besitzes der für dias zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug
Zulassung eines "Anhängers":
- Grundsätzlich sind. bis auf den Fahrzeugschein, die gleichen Unterlagen erforderlich
- Bei der Erstzulassung, ist die COC erforderlich, aufgrund der Erfassung, der technischen Daten
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10,00 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig
Grundsätzliche Kosten für die Anmeldung: (GebOst von der Fassung vom 01.09.2023)
30,00 Euro
Weitere Kosten können in der Fallbearbeitung anfallen, z.B. Wunschkennzeichen für 10,20 EUR.
Da Schilderpräger privat und aufgrund des Wettbewerbs werden keine Angaben über Kosten von Kennzeichen-Prägungen gegeben.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug - Zulassung erstmalig
Grundsätzliche Kosten für die Anmeldung: (GebOst von der Fassung vom 01.09.2023)
30,00 Euro
Weitere Kosten können in der Fallbearbeitung anfallen, z.B. Wunschkennzeichen für 10,20 EUR.
Da Schilderpräger privat und aufgrund des Wettbewerbs werden keine Angaben über Kosten von Kennzeichen-Prägungen gegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig
Es dürfen keine Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sein (§ 13 Abs. 1a Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Kraftfahrzeug - Zulassung erstmalig
Es dürfen keine Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sein (§ 13 Abs. 1a Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 15.05.2024
Stichwörter
Neuwagenzulassung, Motorrad anmelden, Motorrad zulassen, Neuwagen anmelden, Neuwagen zulassen, Anhänger zulassen, Bus anmelden, Anhänger anmelden, Straßenzulassung, Auto Zulassen, Neufahrzeug zulassen, Wohnmobil anmelden, Kfz erstmals zulassen, Neuzulassung, Lkw anmelden, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Auto anmelden, Fahrzeug anmelden, Pkw erstmals zulassen, Lkw zulassen, Kfz-Zulassung, Neufahrzeugzulassung
Metainformation
- Ursprungsportal: Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Ursprungsportal: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig in Schwerin, Landeshauptstadt
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