Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
KFZ-Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Ansprechpartner
Fachgebiet Zulassungswesen
Beschreibung
Wir befassen uns mit allen Angelegenheiten rund um die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung)) Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Frau T. Keisler (Fachgebietsleitung Zulassungswesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
E-Mail: T.Keisler@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Albert (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83613
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3613
E-Mail: S.Albert@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Hofmüller (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Frau M. Kula (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
E-Mail: M.Kula@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Lapatke (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
E-Mail: N.Lapatke@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Schenk (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
E-Mail: D.Schenk@nordwestmecklenburg.de
Frau C. Steffen (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83620
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3620
E-Mail: C.Steffen@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Beutin (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83650
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3650
E-Mail: A.Beutin@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Hoop (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83622
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3622
E-Mail: M.Hoop@nordwestmecklenburg.de
Frau U. Metzner (Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83644
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3644
E-Mail: U.Metzner@nordwestmecklenburg.de
Formulare
SEPA Lastschrifteinzug für die Zulassungsstelle
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Stichwörter
Kraftfahrzeugzulassung, Zulassung für Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10,00 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2024
Stichwörter
Neuwagen zulassen, Fahrzeug anmelden, Motorrad anmelden, Wohnmobil zulassen, Lkw anmelden, Anhänger zulassen, Neuzulassung, Wohnmobil anmelden, Neufahrzeugzulassung, Motorrad zulassen, Neufahrzeug zulassen, Neuwagen anmelden, Straßenzulassung, Kfz erstmals zulassen, Bus zulassen, Auto anmelden, Lkw zulassen, Auto Zulassen, Pkw erstmals zulassen, Bus anmelden, Neuwagenzulassung, Kfz-Zulassung, Anhänger anmelden