Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.01.2025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Online-Dienst

    Führerscheinumtausch (alt in neu)

    ID: L100027_123501859

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Abt. Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillstraße 5 - 7

    18439 Stralsund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2145

    18408 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Mittwoch Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 253722

    Fax: 03831 25253722

    E-Mail: ordnungsamt@stralsund.de

    Stichwörter

    Führerschein, Halterwechsel, KFZ-Kennzeichen, KFZ-Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2014

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • alter Führerschein im Original
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Führerschein EU beantragen

    Sofern die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Landkreis stattgefunden hat, fordern Sie bitte eine Registerauskunft von der damals ausstellenden Behörde an und lassen diese direkt an den Landkreis Vorpommern-Rügen senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Führerschein EU beantragen

    Die Kosten betragen 25,30 Euro (bei Direktversand fallen zusätzlich 4,85 Euro Versandgebühren und 9,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung für die Übergangszeit an).

    Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomaten der Fahrerlaubnisbehörde beglichen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern 16.10.2024 am 17.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2013

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, EU-Führerschein, alter Führerschein, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021