Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. Die Einzelheiten sind der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde zu entnehmen.

    Ausnahmen:
    Zweitwohnungen, die eine Eigennutzungsmöglichkeit ausschließen und als Kapitalanlage vorgehalten werden, unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer.
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine vorwiegend benutzte weitere Wohnung unterhalten.

    Online-Dienst

    HST_Zweitwohnungssteuer

    ID: L100027_123501867

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    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022 (von: Dalm, Harry)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Kämmereiamt | Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Heilgeiststraße 63

    18439 Stralsund

    Kütertor

    Bus: Linie 1

    Bus: Linie 4


    Wasserstraße

    Bus: Linie 3

    Bus: Linie 6

    Bus: Linie 5

    Bus: Linie 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2145

    18408 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2014 (von: Dalm, Harry)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Dalm, Harry)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) und die jeweilige Zweitwohnungssteuer­satzung der Stadt bzw. Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt anzuzeigen. Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes zu machen. Näheres regelt die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung, die für die Anzeige auch eine bestimmte Frist (häufig beträgt diese eine Woche) bestimmt.

    Fristen

    siehe Verfahrensablauf

    Kosten

    Die Höhe der Zweitwohnungssteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Zweitwohnungssteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 09.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ferienwohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)