Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Amt Grabow
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Rosenstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kathleen Bartels (Bürgermeisterin)
Frau Gabriele Gerstberger (Sekretariat, politische Gremien Stadt)
Internet
Bankverbindung
Stadt Grabow
Empfänger: Stadt Grabow
IBAN: DE60 1405 2000 1520 0000 45
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg- Schwerin
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Weitere Informationen
Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.
Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.
Amt Grabow - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Haus 4
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Neumann (Amtsleiter/-in Bauamt)
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Weitere Informationen
Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.
Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.
Amt Grabow - Allgemeines Ordnungsrecht, Stadtaufsicht, Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rosenstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Oliver Zachhuber
Telefon Festnetz: 038756 50371
E-Mail: o.zachhuber@grabow.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Amt Grabow - Allgemeines Ordnungsrecht, Stadtaufsicht, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rosenstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Luca Lysander Fuhge
Telefon Festnetz: 038756 503-95
E-Mail: l.fuhge@grabow.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022
Stichwörter
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Warenstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand