Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

    Sondernutzungen sind beispielsweise:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Tische/Stühle
    • Fahrradständer
    • Plakatierung
    • Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
    • Veranstaltungen

    Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

    • Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.

    Online-Dienst

    Sondernutzung von öffentlchen Verkehrsfläschen beantragen

    ID: L100027_112908087

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.

    Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

    • bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
    • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:

    • die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
    • die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
    • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
    • die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den  Gemeingebrauch hinaus
    • die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen

    Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Formulare

    Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin (Straßen- und Grünflächensatzung)
    Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Landeshauptstadt Schwerin
    Antrag Sondernutzung
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen

    Stichwörter

    Ausbau, Ausbaubeiträge, Erschließung, Sondernutzung, Straßen, Straßenbau, Straßenverwaltung, Untere Verkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsamt, Verkehrsbehörde, Verkehrsmanagement, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

    Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

    Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Informationsstand, Werbestand, Warenstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de