Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
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Sondernutzung von öffentlchen Verkehrsfläschen beantragen
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen
Beschreibung
Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:
- die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
- die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
- die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus
- die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen
Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Andrea Albrecht (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-1908
E-Mail: aalbrecht@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Formulare
Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin (Straßen- und Grünflächensatzung)
Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Landeshauptstadt Schwerin
Antrag Sondernutzung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Stichwörter
Ausbau, Ausbaubeiträge, Erschließung, Sondernutzung, Straßen, Straßenbau, Straßenverwaltung, Untere Verkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsamt, Verkehrsbehörde, Verkehrsmanagement, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022
Stichwörter
Informationsstand, Werbestand, Warenstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand