Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.
Online-Dienst
Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
Zuständigkeit
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
- zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Ansprechpartner
Stadt Boizenburg/ Elbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6230(Herr Delgmann (FGL))
Formulare
Liegenschaftskatasterauskunft
Stadt Boizenburg/ Elbe - Kooperatives Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mi.  08.00 - 12.00 Uhr Do.  08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr.  08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:
Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MVlight oder GAIA-MVprofessional.
Kosten
Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Liegenschaftskatasterauskunft einholen
Gebühren
Flurstücksnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A4: 15,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A3: 20,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A4: 29,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A3: 36,00 EUR
Gebühren
Flurstücksnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A4: 15,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A3: 20,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A4: 29,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A3: 36,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022
Stichwörter
Flurkarte, Liegenschaftskataster, Bodenschätzung, Liegenschaftskarte, Flurstück