Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen. 

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen. 
    Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.

    Online-Dienst

    Einsicht in das Liegenschaftskataster online beantragen

    ID: L100027_126462847

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV

    Zuständigkeit

    • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
    • zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

    Ansprechpartner

    62.1 SG Geodatenzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18c

    17389 Anklam

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3834 8760-9099

    Telefon Festnetz: +49 3834 8760-3401

    E-Mail: katasteramt@kreis-vg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:

    Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MVlight oder GAIA-MVprofessional.

    Kosten

    Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

    Flurstück, Flurkarte, Bodenschätzung, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de