Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen. 

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen. 
    Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.

    Online-Dienst

    LK VG_Einsichtnahmen_in_das_Liegenschaftskataster

    ID: L100027_126462847

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV

    Zuständigkeit

    • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
    • zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

    Ansprechpartner

    62.1 SG Geodatenzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18c

    17389 Anklam

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:

    Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MVlight oder GAIA-MVprofessional.

    Kosten

    Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Flurkarte, Liegenschaftskataster, Bodenschätzung, Liegenschaftskarte, Flurstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)