Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Beschreibung
Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:
- Standardkennzeichen,
- Saisonkennzeichen,
- Oldtimerkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen,
- Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
- rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
- Kurzzeitkennzeichen
Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.
Das Zentrale Fahrzeugregister
- erteilt Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen,
- hilft bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr,
- stellt Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
- unterstützt Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
- ermöglicht Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder,
- sichert das Eigentum am Fahrzeug und
- hält eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereit.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.
Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.
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Halterauskunft
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Auch die zuständig örtliche Zulassungsbehörde kann Auskunft erteilen bzw. Informationen geben.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Abt. Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Olof-Palme-Platz
Linien:- Bus: Linie 1
- Bus: Linie 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2145
18408 Stralsund
Kontakt
Stichwörter
Führerschein, Halterwechsel, KFZ-Kennzeichen, KFZ-Zulassung, Zulassungsstelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
Erteilung der Auskunft
Kosten
Gebühr: 5,10 Euro GebOSt
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 26.06.2018
Stichwörter
Halterauskunft